1. Vertrag:
Dieser Vertrag besteht zwischen dem Kunden und der
Firma African Extravaganza. Der Vertrag tritt bei schriftlicher Bestätigung
der Buchung durch African Extravaganza an den Kunden in Kraft.
2. Definitionen: Buchung : Als Buchung wird eine Reservierung bezeichnet, die
durch den Kunden direkt, oder durch das Reisebüro des Kunden bei
African Extravaganza platziert wird.
Kunde:
(a) Als Kunde wird die Person bezeichnet, die die Buchung
für sich selbst platziert und akzeptiert, oder die für andere Personen
handelt, die sie dazu beauftragten. Kunde ist auch die Person, die eine
Buchung nicht durch ein Reisebüro durchführt, sondern direkt in Auftrag
gibt.
(b) Als Kunde wird das Reisebüro bezeichnet, das die Buchung für
einen oder mehrere Teilnehmer vermittelt und akzeptiert.
3. Zahlung:
Eine Anzahlung von 20 % des gesamten Tourpreises an
African Extravaganza wird sofort nach schriftlicher Bestätigung der
Buchungen fällig. Dieser Betrag wird bei einer Stornierung der Reise
nicht zurückerstattet. Der Restbetrag wird sechs Wochen vor Reiseantritt
fällig. Buchungen, die innerhalb von sechs Wochen vor Reiseantritt
platziert werden, müssen in voller Höhe nach Erhalt der schriftlichen
Bestätigung bezahlt werden. Reisedokumente werden erst nach Erhalt
der Zahlung ausgehändigt.
4. Stornierungen:
Die Stornierung einer Reise muss in schriftlicher
Form erfolgen. Nach Erhalt des Schreibens werden die folgenden
Gebühren erhoben:
Bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt:die Anzahlung wird nicht zurückerstattet
29 bis 14 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
13 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
6 bis 0 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises
Bitte beachten Sie: Sollte der Grund für die Stornierung der Reise
von einer vom Kunden abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung
abgedeckt sein, werden die Stornierungskosten je nach Geschäftsbedingungen
der Versicherung von der Versicherungsgesellschaft direkt an
den Kunden ausbezahlt.
5. Reisepreise:
Die in dieser web site veröffentlichten Preise
können jederzeit durch den Veranstalter aufgrund nicht vorhersehbarer
Ereignisse (zum Beispiel drastische Erhöhung der Benzinpreise, neue
Steuergesetze) erhöht werden.
6. Verspätungen und Änderungen: Durch den Veranstalter: African Extravaganza behält sich das Recht
vor, aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse und Umstände (zum Beispiel
Verspätung von Flügen, Zustand der Straßen, Wetterverhältnissen,
mechanischen Autoproblemen, Unfällen und politischen Ereignissen)
die Reise zu ändern. African Extravaganza wird dann versuchen, eine
gleichwertige Alternative anzubieten, übernimmt jedoch in keinem Fall
eine Haftung für diese nicht beabsichtigten Änderungen.
Durch den Kunden: Beschließt der Kunde seinen Reiseverlauf zu
ändern, wird African Extravaganza versuchen, ihm hierbei behilflich zu
sein. Es können jedoch Gebühren in Höhe der oben angegebenen Stornogebühren
entstehen. Die veränderte Reise wird dem Kunden schriftlich
durch einen neuen Kostenvoranschlag vorgelegt.
7. Bevollmächtigung während der Reise:
Während der gesamten
Safari trifft der Reiseleiter die endgültige Entscheidung bei allen
Angelegenheiten, die die Sicherheit und das Wohlbefinden der Te i l n e hmer
beeinflussen könnten. Der Kunde ist verpflichtet, sich jederzeit strikt
an die lokalen Gesetze, die Zollgesetze und Währungsvorschriften zu
halten. Sollte der Kunde diese Gesetze, Zoll- und Währungsvorschriften
missachten, gesundheitlich nicht reisefähig sein, oder die Gemeinschaft
der Reisegruppe stören, kann der Reiseleiter den Kunden von der weiteren
Reise ausschließen.
In diesem Fall trägt der Kunde die Verantwortung sowie die Kosten
für seine Rückreise. African Extravaganza kann dafür nicht haftbar
gemacht werden.
8. Unfälle / Haftungsausschluss:
African Extravaganza wird versuchen,
die Sicherheit der Kunden während einer Safari zu jeder Zeit
sicherzustellen. Der Kunde, seine Angehörigen, Agenten oder deren
Beauftragte verzichten hiermit auf jeglichen Haftungsanspruch gegen
African Extravaganza. Unter keinen Umständen ist African Extravaganza
haftbar für Tod, Verletzungen, Beschädigung oder Diebstahl von Gegenständen
vor, während oder nach einer Safari.
9. Gesundheit:
Der Kunde ist verpflichtet, vor Antritt der Reise
sicherzustellen, dass er gesundheitlich fit ist und die Reise antreten kann.
African Extravaganza empfiehlt eine Malaria-Prophylaxe vor Antritt der
Reise. Alle Teilnehmer im Alter von über 65 Jahren können gebeten werden,
ein ärztliches Attest vorzuweisen und/oder bei Unstimmigkeiten
durch die Firma abgelehnt werden.
10. Reisepässe und Visa:
Der Kunde muss vor Anreise sicherstellen,
dass seine Reisedokumente gültig sind. African Extravaganza
kann für einen Reiseausfall wegen Einreiseverweigerung oder Ähnlichem
nicht haftbar gemacht werden.
11. Gepäck:
Pro Passagier ist auf der Tour 20 kg Gepäck zugelassen.
Zu jeder Zeit liegt die Verantwortung für das Gepäck und das
Handgepäck beim Kunden. African Extravaganza kann bei Verlust oder
Beschädigung nicht haftbar gemacht werden.
12. Versicherung:
Eine Kranken- und Reiserücktrittsversicherung
sind auf allen African Extravaganza Touren Pflicht. Es liegt in der Verantwortung
des Kunden, diese vor Reiseantritt abzuschließen.
13. Fotos:
African Extravaganza behält sich das Recht vor, Fotos zu
Werbezwecken zu veröffentlichen, die während der Safari durch die
Firma aufgenommen wurden. Es ist hierfür weder eine ausdrückliche
Genehmigung des Kunden erforderlich, noch erfolgt eine Bezahlung.
14. Fluglinien Klausel:
Die Fluglinie oder andere Ve r a n s t a l t e r
können nicht haftbar gemacht werden für Unfälle, Unterlassungen oder
Zwischenfälle, die sich in der Zeit ereignen, in der sich der Kunde nicht
an Bord des Flugzeuges befindet. African Extravaganza fungiert nur als
Vermittler für Flugpassagen. Der Vertrag wird von der jeweiligen Fluglinie
mit dem Kunden direkt abgeschlossen.
15. Führerschein:
Schließt die Reise des Kunden das Anmieten
eines Wagens ein, ist der Kunde verpflichtet, sich über die landesüblichen
Verkehrsregeln und die Straßenverhältnisse zu informieren.
Weiterhin muss er im Besitz eines internationalen Führerscheins sein.
16. Flughafensteuern:
In einigen Ländern des südlichen Afrikas
werden Flughafensteuern erhoben, die nicht im Voraus mit dem Ti c k e t
bezahlt werden können. In diesem Fall wird der Kunde vor Reiseantritt
über die Höhe der Steuern informiert und trägt für die Bezahlung vor
Ort selbst Sorge.
17. Allgemeine:
Der Kunde sollte sich vor Antritt der Reise über
landesübliche Gegebenheiten informieren. African Extravaganza vermittelt,
bucht und sichert alle gebuchten Leistungen, wie Transport, Ausflüge,
Safaris und Hotelunterkünfte.
Gerichtsstand von African Extravaganza: Windhoek, Republik Namibia.